Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen für den Besuch von Heimspielen der FC Winterthur AG sind wesentlicher Inhalt des Vertrages über den Kauf einzelner Eintrittskarten oder sonstiger Zugangsberechtigungen, die für das Stadion Schützenwiese erteilt werden.
Die Ticketinhaberin bzw. der Ticketinhaber erklären sich mit folgenden Bedingungen der FC Winterthur AG (FCW AG) einverstanden:
1. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Einlass in das Stadion, der Wiedereintritt ist ausgeschlossen.
2. Rückgabe oder Umtausch des Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Rückgabe bei einer durch die FCW AG verschobenen Veranstaltung.
3. Die FCW AG weist ausdrücklich darauf hin, dass die UEFA, der Schweizerische Fussballverband (SFV) und die Swiss Football League (SFL) die Möglichkeit haben, Spiele auch kurzfristig zu verschieben. Bei solchen Spielverschiebungen behalten bereits erworbene Tickets automatisch ihre Gültigkeit für das Verschiebungsdatum. Eine Ticketrückgabe ist in diesem Fall möglich, jedoch nur im Tausch gegen ein Ticket für ein anderes Spiel. Die FCW AG überweist dem Kunden das Geld für die bezahlten Karten nicht zurück.
4. Bei Spielabsagen, Spielen unter teilweisem oder ganzem Ausschluss von Zuschauern entfallen sämtliche Ansprüche auf eine Entschädigung für den Kaufpreis.
5. Bei Spielabbruch, sobald ein Spiel angepfiffen ist, entfallen sämtliche Ansprüche auf eine Entschädigung des Kaufpreises.
6. Abhandengekommene Saisonkarten können durch ein Duplikat ersetzt werden. Für ein Duplikat einer Saisonkarte wird eine Gebühr von CHF 20.- erhoben.
7. Die Tickets sind übertragbar. Ermässigte Tickets können nur an Personen übertragen werden, welchen einen identischen Ermässigungsanspruch haben. Käufer von ermässigten Tickets müssen sich bei der Zutrittskontrolle immer mit der entsprechenden Berechtigungskarte ausweisen können. Ansonsten wird der Zutritt zum Stadion verweigert.
8. Der Aufenthalt im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit gesetzlich zulässig ist jede Haftung der FCW AG für Personen- und Sachschäden sowie sonstige Vermögensschäden in Zusammenhang mit der Durchführung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ausgeschlossen.
9. Die Ticketinhaberin bzw. der Ticketinhaber nimmt zur Kenntnis, dass er als Teil des Veranstaltungspublikums gefilmt oder fotografiert werden kann und willigt in die Verwendung der entsprechenden Bilder auch zu kommerziellen Zwecken durch die FCW AG ein.
10. Auf der Sitzplatz Tribüne Sektor A kann der Kunde mit der Bestellung den von ihm gewünschten freien Platz buchen. In den Stehplatzbereichen und auf der Sitzplatz Estrade Sektor A mit freier Sitzplatzwahl gibt es keine Platzzuweisung.
11. Der Bezug von Tickets über das Internet ist generell auf 4 Tickets pro Bestellvorgang limitiert.
12. Das Ticket enthält einen QR-Code, welcher am jeweiligen Eingang gelesen wird. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass dieser QR-Code in einer lesbaren Art und Weise ausgedruckt und nicht beschädigt wird.
13. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer und exkl. Verkaufskanalabhängige Gebühren.
14. Die Tageskassen werden je nach Bedarf 60 oder 90 Minuten vor Spielbeginn geöffnet. Es besteht kein Anrecht auf eine Sitzplatzwahl an der Tageskasse.
15. Der Verkauf der Tickets erfolgt ausschliesslich zur privaten Nutzung der Kunden. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf – insbesondere über Internetauktionen – der erworbenen Tickets, ohne vorgängige Einholung einer schriftlichen Zustimmung der FCW AG, ist dem Kunden hiermit untersagt. Verstösse gegen diese Vertragsbedingung können geahndet werden. Dasselbe gilt für private Weiterverkäufe der Tickets zu einem höheren Preis als dem ordentlichen Ticketverkaufspreis. Die FCW AG behält sich zudem das Recht vor, Kunden, die gegen die vorstehenden Bedingungen verstossen, den Zutritt zur Veranstaltung zu verbieten.
16. Das Sammeln und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren eines Spiels, jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material eines Spiels (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen diese Bedingungen verstossen, sind im Stadion strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Erlaubnis der Liga und des Klubs vor. Mobiltelefone dürfen nur für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden Bedingungen, kann Besuchern der Zutritt zum Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.
17. Für die FCW AG ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die FCW AG nutzt die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
18. Neben diesen Bedingungen gelten die Bedingungen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), der Swiss Football League (SFL) und die Stadionordnung des Stadion Schützenwiese.
19. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke. Die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung oder Regelungslücke soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
20. Der Ticketvertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Winterthur.
Schützenwiese, 25.05.2022
